Pendlerpauschale
Wussten Sie dass ... ?
Benzingutscheine sind unter Beachtung bestimmter Formalien
steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Damit Benzin- oder andere Gutscheine, die ein Unternehmen an
Mitarbeiter ausgibt, steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben,
muss es sich um sogenannte Sachbezüge handeln.
Wünschen Sie zu diesem Thema weitere Informationen, dann kontaktieren
Sie uns: 06407-9050391