Pendlerpauschale


Wussten Sie dass ... ?

Benzingutscheine sind unter Beachtung bestimmter Formalien
steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Damit Benzin- oder andere Gutscheine, die ein Unternehmen an
Mitarbeiter ausgibt, steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben,
muss es sich um sogenannte Sachbezüge handeln.

Wünschen Sie zu diesem Thema weitere Informationen, dann kontaktieren
Sie uns: 06407-9050391